Zum Haupt-Inhalt
© Victor Marin
© Victor Marin

Allgemeine Bestimmungen zum Schulbesuch

Allgemeine Bestimmungen zum Schulbesuch

Hier findest Du allgemeine Bestimmungen zum Besuch der Musikschule Dornbirn. Von Aufnahme bis Datenschutz wirst Du über alles informiert, was bei uns wichtig ist.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt mit dem auf der Homepage angeführten Link. Für Schüler:innen unter 18 Jahren muss das Anmeldeformular vom gesetzlichen Vertreter unterfertigt werden. Mit der Unterfertigung der Anmeldung werden die „Allgemeinen Bedingungen für den Besuch der Musikschule Dornbirn“ anerkannt. Die Anmeldung gilt grundsätzlich bis zur schriftlichen Abmeldung. Der Hauptwohnsitz in Dornbirn ist auf Verlangen durch Vorlage einer Meldebestätigung nachzuweisen. Eine spätere Wohnsitzänderung ist dem Sekretariat mitzuteilen. Der Erwerb des Hauptwohnsitzes in Dornbirn während des Schuljahres wird bei der auf die Mitteilung folgenden Zahlungsaufforderung berücksichtigt. Bei Aufgabe des Hauptwohnsitzes in Dornbirn wird der geänderte Tarif für den auf die Abmeldung folgenden Zahlungszeitraum vorgeschrieben.

Abmeldung

Eine Abmeldung vom Unterricht muss schriftlich bis zum 15. Juni erfolgen. Eine Abmeldung für das 2. Semester muss schriftlich bis zum 15. Jänner erfolgen. In Ausnahmefällen kann von der Schulleitung eine Abmeldung während des Semesters erlaubt werden. Für Schüler:innen unter 18 Jahren kann eine Abmeldung nur durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen.

Aufnahme

Über die Aufnahme entscheidet die Musikschulleitung.

Unterricht

Das Unterrichtsjahr beginnt und endet mit dem Schuljahr für öffentliche Pflichtschulen in Vorarlberg. Der Unterricht beginnt nach erfolgter Einteilung der Stundenpläne durch die Lehrpersonen in Abstimmung mit den Schüler:innen, dies ist in der Regel eine Woche nach Beginn des Schuljahres. Es gilt die Ferienregelung der öffentlichen Pflichtschulen in Vorarlberg, an schulautonomen Tagen findet der Musikschulunterricht jedoch statt. Die Einteilung der Unterrichtseinheiten obliegt der jeweiligen Lehrperson. In der Regel findet der Unterricht ein Mal wöchentlich zur vereinbarten Zeit (Stundenplan) statt. Die Unterrichtseinheiten können der Tarifliste entnommen werden. Von den Schüler:innen versäumte Unterrichtseinheiten gelten als verfallen. Durch Abwesenheit der Lehrperson versäumte einzelne Einheiten werden nach Möglichkeit nachgeholt, wenn die zeitlichen und räumlichen Voraussetzungen vorliegen. Wenn der Unterricht durch Abwesenheit der Lehrperson öfter als drei Mal im Semester ausfällt, wird dies bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

Onlineunterricht

Wenn ein Präsenzunterricht wegen außergewöhnlicher Umständen oder aufgrund von Rechtsvorschriften (zB Verordnungen gemäß Epidemiegesetz udgl) nicht möglich ist, wird der Unterricht digital als Fernunterricht fortgeführt. Das Schulgeld ist auch in diesem Fall laut der aktuellen Tarifliste zu bezahlen (gilt für alle Fächer, die als Einzelunterricht durchgeführt werden können).

 

Entgelt

Es gelten die vom Stadtrat der Stadt Dornbirn für das jeweilige Schuljahr festgelegten Tarife gemäß dem jeweils geltenden Tarifblatt, das einen integrierten Bestandteil dieser „Allgemeinen Bedingungen“ bildet.

Die Vorschreibung des privatrechtlichen Entgelts erfolgt während des Semesters  und ist innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der Vorschreibung zur Zahlung fällig. Eine Rückzahlung des Entgelts bei vorzeitiger Abmeldung erfolgt nicht. Im Einzelfall kann eine abweichende Regelung getroffen werden.

Aufsicht, Haftung

Eine Aufsichtspflicht der Fachlehrer besteht nur während des Unterrichts.

Datenschutz

Um die Leistungen der Musikschule Dornbirn anbieten zu können, ist es erforderlich Daten zu speichern. Details hierzu finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Ermässigungen

Folgende Ermäßigungen können gewährt werden, wobei grundsätzlich für eine Person nur eine Ermäßigungsart zur Anwendung kommen kann:

Familienermäßigung:
Besuchen mehrere Personen einer Familie die Musikschule werden folgende Ermäßigungen gewährt:

Zwei Kinder                                               25% für jedes Kind
Mehr als zwei Kinder                                35 % für jedes Kind
Ein oder beide Elternteile und ein Kind    25% für alle Familienmitglieder
Ein oder beide Elternteile und zwei und mehrere Kinder       35% für alle Familienmitglieder

Die Ermäßigung gilt für alle belegten Fächer.


Keine Ermäßigung wird
·         bei Ergänzungsfächer ab 6 Schüler:innen für Musiktheorie, Sibelius, Logic, Garage Band, Komposition, Arrangement, Gehörbildung und
·         bei Hauptfächern ab 6 Schüler:innen für Gruppenunterricht in Ganztagsschulen, Chor, Ensemble, Orchester, Big Band sowie
·         für die Miete von Musikinstrumenten
gewährt.

Ermäßigung bei Belegung von mehreren Unterrichtsfächern:
Bei Belegung von zwei oder mehr Unterrichtsfächern wird für das 2. und jedes weitere Fach eine Ermäßigung von 25 % vom Tarif gewährt. Wenn für die belegten Fächer unterschiedliche Tarife zur Anwendung kommen, wird die Ermäßigung ausgenommen bei Workshops vom jeweils niedrigeren Tarif gewährt.

Sonstige Ermäßigungen:
·         Jugendlichen, die Blasmusik-Lehrlinge der Vereine „Stadtmusik Dornbirn“, „Musikgesellschaft Hatlerdorf“, „Stadtkapelle Haselstauden“, „Musikverein Dornbirn-Rohrbach“ sind und Mitgliedern des Jugendsinfonieorchester Dornbirn (bei einem entsprechenden Probenbesuch) sowie Blasmusik-Lehrlingen der Blasmusik des Bundesgymnasium Dornbirn wird unabhängig von ihrem Wohnsitz eine Ermäßigung von 50 % auf den jeweiligen Einheimischen-Tarif gewährt.

·         Mitgliedern, die einer Gruppe der Musikschule angehören (z.B. Orchester), die über den Musikunterricht hinaus aktiv musikalisch tätig ist, wird unabhängig von ihrem Wohnsitz der jeweilige Tarif für Einheimische gewährt.


·         Über Anregung des Vorarlberger Musikschulwerkes sollen Hochbegabte besonders gefördert werden. Hochbegabte sind erste und zweite Preisträger:innen des österreichischen Bundeswettbewerbes „prima la musica“ bzw. jene Schüler:innen, die eine kommissionelle Prüfung abgelegt haben.

Über Antrag der Lehrperson kann der Musikschuldirektor solchen Schüler:innen eine zusätzliche Förderstunde bewilligen, deren Kosten die Musikschule übernimmt.


·         Städtischen Bediensteten und ihren Kindern wird unabhängig von ihrem Wohnsitz der jeweilige Tarif für Einheimische gewährt.
·         Ansuchen um zusätzliche Schulgeldermäßigungen sind möglich.

Zum Seitenanfang